Geschichten in Putincer Mundart

Mein Großvater Hans Keilhauer (1922–2015) hat Geschichten in der Mundart seines Geburtsorts Putinci (heute Serbien) auf Tonband aufgenommen. Diese kann man hier anhören.

Einleitung

Tr Maulpireboom (Heinrich Keilhauer)

Tr Strohmann (Jakob Hehn)

Ti Kätschle vun dr Genahl Annabesl (Melchior Jung)

Wie dr Eisejud durchs Tarf gfahre is (Melchior Jung)

Ti schee Hand un ti Krempite (Melchior Jung)

Wie ich mir mei Abschlusszeignis selwr gschriewe hab (Hans Keilhauer)

Am Briefträgr sei Esl (Hans Keilhauer)

Ti zwâ Siwwegscheide (Bernhard Didio)

Eikââfe uf Parks (Hans Keilhauer)

Mei erschrd Rausch (Heinrich Keilhauer)

Ti Wacht an dr Save (Hans Ringwald)

Ti schlimmr Strof (Hans Keilhauer)

Vervielfältigen von Noten

Ich habe ja bereits in meinem Artikel über das Singen vom Tablet erwähnt, daß es schwierig ist, legal von digitalen Noten zu singen. Da man aber über das Vervielfältigen von Noten sehr viel Unvollständiges und Falsches liest, möchte ich hier die Informationen zusammentragen. Rechteverwerter wie die VG Musikedition weisen im eigenen Interesse gern darauf hin, was alles nicht erlaubt ist, und erwecken den Eindruck, daß man bei einem Vergehen mit einem Bein im Gefängnis steht, so z.B. in der (sonst eigentlich ganz informativen) Broschüre Legal kopieren? Wir wissen wie!. Ich möchte hier darauf eingehen, was erlaubt ist. Vorneweg: Ich bin kein Jurist, deswegen mag man es mir nachsehen, daß ich mich vielleicht nicht juristisch korrekt ausdrücke.

Ausgangspunkt ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses unterscheidet nicht danach, zu welchem Zweck eine Vervielfältigung angefertigt wird, es ist also egal, ob man das privat zu Hause macht oder für eine öffentliche Veranstaltung:

Die Vervielfältigung graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik (…) ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig (…).

§ 53 UrhG

Drei Dinge sind hier wichtig. Erstens ist eine Vervielfältigung sowohl die gute alte Fotokopie als auch digitales Abfotografieren oder Einscannen. Zweitens heißt Abschreiben tatsächlich das Anfertigen einer einzelnen Abschrift. Ob man die wirklich per Hand oder mit einem Notensatzprogramm macht, ist egal, aber man darf diese Abschrift dann auch nicht weiter vervielfältigen. Drittens ist der Begriff Berechtigter zentral, denn dafür gibt es eine wichtige Regelung:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

§ 64 UrhG

Das bedeutet, daß alle Werke eines Urhebers am 1. Januar nach seinem 70. Todestag gemeinfrei werden und es somit keinen Berechtigten mehr gibt. Online-Datenbanken wie die CPDL oder IMSLP bestehen daher hauptsächlich aus solchen Werken, teils aus Scans der Erstausgaben, teils aus von Privatleuten neu gesetzten, freien Partituren.

Was ist aber mit gekauften Ausgaben von gemeinfreien Werken – darf man die vervielfältigen? Das hängt interessanterweise nur davon ab, ob es eine wissenschaftliche Neuausgabe (§ 70 UrhG) des Werks ist oder ob es ein nachgelassenes Werk ist, das zum ersten Mal erscheint (§ 71 UrhG). Dann ist der Verfasser dieser Ausgabe der Berechtigte, allerdings nur für 25 Jahre – danach wird auch diese gemeinfrei.

Wenn auch dieses Recht nicht mehr besteht, darf man gekaufte Ausgaben tatsächlich vervielfältigen, denn das Notenstichbild selbst unterliegt nicht dem Urheberrecht (Wikipedia). Problematisch wird es nur, wenn man diese Vervielfältigungen geschäftsmäßig vertreibt, denn dann könnte man gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, aber auch nur, wenn das Notenstichbild noch keine 50 Jahre alt ist. Daher können Datenbanken wie IMSLP auch Scans von älteren Ausgaben vertreiben, ohne hier Probleme zu bekommen.

Aber auch für Werke, die nicht gemeinfrei sind, gibt es ggf. Möglichkeiten, legal Vervielfältigungen herzustellen. Die VG Musikedition [1] bietet z.B. Lizenzmöglichkeiten für Kirchengemeinden, Schulen usw. an. Für einzelne Veranstaltungen, wie z.B: Workshops, kann man bei den Verlagen anfragen, ob man eine Einzellizenz bekommt, z.B. um Notenauszüge an Teilnehmer zu verteilen. Viele Verlage bieten auch Download-Lizenzen von Noten an, die oft sogar günstiger sind als die gedruckten Noten. Diese darf man dann z.B. nur mit dem Chor nutzen, für die es lizenziert wurde, und dafür auch ausdrucken. Und letztendlich gibt es auch Chorbücher, bei denen eine Kopierlizenz inbegriffen ist.

Fazit

In den Chören, in denen ich singe oder als Vorstand aktiv bin, machen gemeinfreie Werke einen großen Teil des Repertoires aus. Daher haben wir schon viel Geld damit gespart, indem wir bei diesen Werken auch freie Ausgaben verwenden. Mein Lieblingsbeispiel dazu ist »Nunc dimittis« von Thomas Tallis, das beim Deutschen Chorwettbewerb 2023 Pflichstück in der Kategorie A1 war. Vorgegeben war diese Ausgabe von Ferrimontana von 2021. Man vergleiche sie mit der freien Ausgabe von Ben Cunningham von 2016. Ob man für vier Seiten Musik (OK, mit buntem Titelblatt) 2,60 € pro Exemplar bezahlen möchte, oder lieber 0,16 € im Copyshop und für die aus Tablet Singenden gar nichts, darf jeder selbst entscheiden.

Witzigerweise wollte der Deutsche Chorwettbewerb für die Jury ausschließlich digitale Noten. Ich würde mal schätzen, daß ich einer der wenigen war, der für alle Stücke bei den Verlagen angefragt hat, ob er eine Einzellizenz für diese Art der Vervielfältigung bekommen kann.

Quellen

  1. VG Musikedition: Legal kopieren? Wir wissen wie!
  2. Christian Kuntze: Wann ist Notenkopieren legal? Neue Musikzeitung (nmz)
  3. Chornoten kopieren – was ist erlaubt? Chorheute – Das Chormagazin

Streaming

Ich bin in meiner Mediennutzung altmodisch: Musik höre ich so gut wie gar nicht auf Streamingplattformen, sondern habe eine seit Studentenzeiten gepflegte MP3/FLAC-Sammlung auf meinem NAS. Seltener kaufe ich Musik zum Herunterladen, z.B. bei Qobuz, aber meist immer noch lieber physisch auf CD. Das hat nicht den Grund, daß ich da nostalgisch wäre oder das haptische Erlebnis bräuchte – die CD wird nach dem Kauf gerippt und landet dann im Schrank, von wo ich sie nur herausnehme, wenn ich im Booklet etwas nachschauen will. Mein NAS liefert die Musik per DLNA an den TV und somit an die Stereoanlage, ans Küchen- und Badezimmerradio, und an mein Smartphone (auch unterwegs), und zuletzt per SD-Karte auch auf unseren hörbert. Natürlich ist das das (ein bißchen) umständlicher als Streaming mit Spotify, Qobuz &co., hat jedoch für mich praktische Vorteile:

  1. Ich kann meine gekaufte Musik überall spielen, auch offline, auch ohne jedes Mal ein Mobiltelefon koppeln zu müssen.
  2. Ich verliere meine Sammlung nicht, wenn ein Streamingdienst pleite geht oder sein Geschäftsmodell ändert.
  3. Die meisten Alben sind auf CD billiger im Vergleich zum Download. Vor allem bei älteren Alben, die es für ein paar Euro gebraucht bei Medimops & co. gibt, ist der Unterschied riesig!
  4. Das Booklet gibt es nur bei wenigen Alben zum Download dazu, auf Streamingdiensten eigentlich überhaupt nicht.
  5. Ich kann von Freunden oder aus der Bücherei geliehene CDs (z.B. Hörspiele für Kinder) auf mein NAS kopieren und dauerhaft anhören. (Ja, das ist legal, da es sich um sogenannte Privatkopien handelt.) Im Gegenzug kann ich an meine Freunde CDs verleihen.
  6. Ich habe meine Musik in »CD-Qualität«. Das heißt vor allem, daß die Lautstärke so ist, wie sie der Toningenieur haben wollte. Bei Downloaddiensten habe ich da schon unschöne Überraschungen erlebt, bis hin zu übersteuerten Dateien (hier ein Beispiel, man hört es sogar im kostenlosen Ausschnitt des Eingangschors). Ich nutze für das Archivieren zwar das verlustfreie FLAC-Format, weiß aber, daß ich in einem Blindtest wahrscheinlich den Unterschied zu einem ordentlich umgewandelten verlustbehafteten Format nicht raushören würde. (Dasselbe gilt übrigens auch in die andere Richtung für 24 Bit/192 kHz.)

Bei Filmen und Serien ist die Situation anders: Man bekommt diese nicht legal von BluRay/DVD auf die Festplatte. Ich schaue jedoch Filme und Serien nie auf dem Smartphone oder Tablet, sondern nur auf dem Wohnzimmer-TV. Weiterhin kommt es bei Filmen und Serien viel häufiger als bei Musik vor, daß ich etwas nur einmal anschaue und nie wieder. Daher haben wir ein Netflix-Abo und leihen gelegentlich einen Film bei Amazon. Gekaufte Filme oder Serien bei Streaminganbietern finde ich jedoch zu teuer dafür, daß man keine Garantie hat, daß man die Filme auch noch in zehn Jahren anschauen können wird. Daher bin ich bei meinen Lieblingsfilmen und -serien und bei allen Kinderfilmen auch dazu übergegangen, mir wieder BluRays oder sogar DVDs zu kaufen. Sogar neue Serien kaufe ich mir manchmal auf BluRay, wenn es sie bei Netflix und Amazon nicht gibt, auch wenn man dann länger warten muß (Beispiel: Star Trek – Strange New Worlds). Klassiker findet man auch günstig gebraucht – für ein Jahr Mitgliedschaft bei Disney+ kann ich mir 20 Disney-Filme auf BluRay kaufen. Beim kleinen Maulwurf war die DVD-Box (10 € neu als Import aus Tschechien) sogar die einzige Möglichkeit, die Folgen im originalen Format 4:3 zu bekommen, da dieser auf allen Streamingdiensten und sogar in der ARD-Mediathek nur beschnitten auf 16:9 läuft, wobei oben und unten ein Viertel des Bilds fehlt.

Ergonomische Tastatur

Generell würde ich gerne mit einer geteilten Tastatur arbeiten. Leider ist es schwierig, eine zu finden, die meinen Anforderungen entspricht:

  1. Kabelgebunden.
  2. Volles 104-Tasten-Layout mit Ziffernblock.
  3. Keine »kreativen« Layout-Veränderungen bei den Navigationstasten (also Cursortasten und Bild↑/Bild↓ usw.).
  4. F-Tasten in voller Höhe.
  5. Multimedia-Tasten für Laut/Leise/Play/Stop usw.

Ich hatte vor 20 Jahren eine gute Tastatur von Chicony, die die Anforderungen 1–4 erfüllte, aber leider nur einen DIN-Anschluß hatte. Daher habe ich die leider irgendwann entsorgt. Ich hatte kurzzeitig ein Microsoft Natural Multimedia Keyboard, aber da gefiel mir das Anschlagsgefühl überhaupt nicht, und auch sonst war die Qualität nicht gut. Die meisten Hersteller hatten bei ihren ergonomischen Tastaturen das Layout der Pfeil- und Navigationstasten verändert und die F-Tasten wie auf einem Laptop verkleinert. Die teureren Spezialtastaturen von Matias, Kinesis usw. haben zum Teil ein gänzlich anderes Layout und keine 104 Tasten. Da ich mich nicht dazu aufraffen konnte, mir eine eigene Tastatur zu bauen, tippe ich nun seit gut 15 Jahren auf einem Lenovo Enhanced Performance Gen. 1 für 30 €, das nicht besonders ergonomisch ist, aber sonst alle Anforderungen erfüllt.

Jetzt habe ich mir allerdings ein Periboard-535 gekauft. Perixx hatte ich bisher eher als Hersteller von günstigeren Tastaturen wahrgenommen, und die bisherigen Modelle wie das 612 erfüllten vor allem Punkt 3 meiner Liste nicht. Das 535 erfüllt jedoch alle meine Anforderungen und kann sogar mit drei Schaltertypen (»rot«/»blau«/»braun«) konfiguriert werden. Es hat auch vom Betriebssytem unabhängig programmierbare Tasten, was mir als Linux-Benutzer zugute kommen würde, wenn ich das Feature mal nutzen will. Außerdem ist es mit 99 € nicht übertrieben teuer wie manche Spezialtastaturen. Die Multimedia-Tasten sind zwar nur über Fn erreichbar, aber das ist auch der einzige Nachteil, der mir bisher aufgefallen ist.

Update 24. 7. 2023: Ich habe die Tastatur jetzt über vier Monate im Einsatz und bin sehr zufrieden damit. Zu Hause verwende ich die Version mit »braunen« Schaltern, da die nicht so laut sind, und an der Uni (Einzelbüro!) die »blauen«. Das Tippgefühl der blauen Schalter finde ich besser, dafür sind sie recht laut (»clicky«). Weiterhin finde ich die negative Neigung in der höchsten Stufe am angenehmsten für längeres Arbeiten.

Broschüre über Mosbach-Waldstadt

Diese Broschüre über den Ortsteil Mosbach-Waldstadt, in dem ich groß geworden bin, habe ich bei uns zuhause gefunden. Sie stammt aus dem Jahr 1983, als die Waldstadt ungefähr 20 Jahre alt wurde.

Die Waldstadt war ein Demonstrativ-Bauvorhaben der 60er Jahre und wurde nach dem Vorbild der Karlsruher Waldstadt als reine Wohnsiedlung im Wald oberhalb von Mosbach erbaut.

Interessant aus heutiger Sicht sind einige Planungen, die nie umgesetzt wurden: Auf Seite 7 wird von dem “Provisorium” der Zufahrtsstraße zur B 27 gesprochen; dieses Provisorium existiert heute noch, inklusive des letzten Bahnüberganges auf Mosbacher Stadtgebiet. Ich kann mich erinnern, daß bis in die 90er noch Pläne existierten, eine Brücke über Bahngleise und Elz bis zur B 27 zu bauen, die zum Glück nie umgesetzt wurden. Interessant auch der alte, gemauerte Schornstein des Heizkraftwerks auf Seite 19, bei dessen Sprengung Anfang der 90er ich dabei war. Traurig stimmen muß einen allerdings der Artikel “Die Waldstadt lebt” (Seite 21), denn das abgebildete Gemeindehaus steht nicht mehr (Siehe RNZ vom 25.01.2017). Über den schleichenden Verfall in der Waldstadt hatte ich ja 2011 schon ein paar Fotos hier hochgeladen.

Hier also die Broschüre zum Download; die PDF-Datei ist ca. 50 MB groß.