Vervielfältigen von Noten

Ich habe ja bereits in meinem Artikel über das Singen vom Tablet erwähnt, daß es schwierig ist, legal von digitalen Noten zu singen. Da man aber über das Vervielfältigen von Noten sehr viel Unvollständiges und Falsches liest, möchte ich hier die Informationen zusammentragen. Rechteverwerter wie die VG Musikedition weisen im eigenen Interesse gern darauf hin, was alles nicht erlaubt ist, und erwecken den Eindruck, daß man bei einem Vergehen mit einem Bein im Gefängnis steht, so z.B. in der (sonst eigentlich ganz informativen) Broschüre Legal kopieren? Wir wissen wie!. Ich möchte hier darauf eingehen, was erlaubt ist. Vorneweg: Ich bin kein Jurist, deswegen mag man es mir nachsehen, daß ich mich vielleicht nicht juristisch korrekt ausdrücke.

Ausgangspunkt ist das Urheberrechtsgesetz (UrhG). Dieses unterscheidet nicht danach, zu welchem Zweck eine Vervielfältigung angefertigt wird, es ist also egal, ob man das privat zu Hause macht oder für eine öffentliche Veranstaltung:

Die Vervielfältigung graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik (…) ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig (…).

§ 53 UrhG

Drei Dinge sind hier wichtig. Erstens ist eine Vervielfältigung sowohl die gute alte Fotokopie als auch digitales Abfotografieren oder Einscannen. Zweitens heißt Abschreiben tatsächlich das Anfertigen einer einzelnen Abschrift. Ob man die wirklich per Hand oder mit einem Notensatzprogramm macht, ist egal, aber man darf diese Abschrift dann auch nicht weiter vervielfältigen. Drittens ist der Begriff Berechtigter zentral, denn dafür gibt es eine wichtige Regelung:

Das Urheberrecht erlischt siebzig Jahre nach dem Tode des Urhebers.

§ 64 UrhG

Das bedeutet, daß alle Werke eines Urhebers am 1. Januar nach seinem 70. Todestag gemeinfrei werden und es somit keinen Berechtigten mehr gibt. Online-Datenbanken wie die CPDL oder IMSLP bestehen daher hauptsächlich aus solchen Werken, teils aus Scans der Erstausgaben, teils aus von Privatleuten neu gesetzten, freien Partituren.

Was ist aber mit gekauften Ausgaben von gemeinfreien Werken – darf man die vervielfältigen? Das hängt interessanterweise nur davon ab, ob es eine wissenschaftliche Neuausgabe (§ 70 UrhG) des Werks ist oder ob es ein nachgelassenes Werk ist, das zum ersten Mal erscheint (§ 71 UrhG). Dann ist der Verfasser dieser Ausgabe der Berechtigte, allerdings nur für 25 Jahre – danach wird auch diese gemeinfrei.

Wenn auch dieses Recht nicht mehr besteht, darf man gekaufte Ausgaben tatsächlich vervielfältigen, denn das Notenstichbild selbst unterliegt nicht dem Urheberrecht (Wikipedia). Problematisch wird es nur, wenn man diese Vervielfältigungen geschäftsmäßig vertreibt, denn dann könnte man gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) verstoßen, aber auch nur, wenn das Notenstichbild noch keine 50 Jahre alt ist. Daher können Datenbanken wie IMSLP auch Scans von älteren Ausgaben vertreiben, ohne hier Probleme zu bekommen.

Aber auch für Werke, die nicht gemeinfrei sind, gibt es ggf. Möglichkeiten, legal Vervielfältigungen herzustellen. Die VG Musikedition [1] bietet z.B. Lizenzmöglichkeiten für Kirchengemeinden, Schulen usw. an. Für einzelne Veranstaltungen, wie z.B: Workshops, kann man bei den Verlagen anfragen, ob man eine Einzellizenz bekommt, z.B. um Notenauszüge an Teilnehmer zu verteilen. Viele Verlage bieten auch Download-Lizenzen von Noten an, die oft sogar günstiger sind als die gedruckten Noten. Diese darf man dann z.B. nur mit dem Chor nutzen, für die es lizenziert wurde, und dafür auch ausdrucken. Und letztendlich gibt es auch Chorbücher, bei denen eine Kopierlizenz inbegriffen ist.

Fazit

In den Chören, in denen ich singe oder als Vorstand aktiv bin, machen gemeinfreie Werke einen großen Teil des Repertoires aus. Daher haben wir schon viel Geld damit gespart, indem wir bei diesen Werken auch freie Ausgaben verwenden. Mein Lieblingsbeispiel dazu ist »Nunc dimittis« von Thomas Tallis, das beim Deutschen Chorwettbewerb 2023 Pflichstück in der Kategorie A1 war. Vorgegeben war diese Ausgabe von Ferrimontana von 2021. Man vergleiche sie mit der freien Ausgabe von Ben Cunningham von 2016. Ob man für vier Seiten Musik (OK, mit buntem Titelblatt) 2,60 € pro Exemplar bezahlen möchte, oder lieber 0,16 € im Copyshop und für die aus Tablet Singenden gar nichts, darf jeder selbst entscheiden.

Witzigerweise wollte der Deutsche Chorwettbewerb für die Jury ausschließlich digitale Noten. Ich würde mal schätzen, daß ich einer der wenigen war, der für alle Stücke bei den Verlagen angefragt hat, ob er eine Einzellizenz für diese Art der Vervielfältigung bekommen kann.

Quellen

  1. VG Musikedition: Legal kopieren? Wir wissen wie!
  2. Christian Kuntze: Wann ist Notenkopieren legal? Neue Musikzeitung (nmz)
  3. Chornoten kopieren – was ist erlaubt? Chorheute – Das Chormagazin

Streaming

Ich bin in meiner Mediennutzung altmodisch: Musik höre ich so gut wie gar nicht auf Streamingplattformen, sondern habe eine seit Studentenzeiten gepflegte MP3/FLAC-Sammlung auf meinem NAS. Seltener kaufe ich Musik zum Herunterladen, z.B. bei Qobuz, aber meist immer noch lieber physisch auf CD. Das hat nicht den Grund, daß ich da nostalgisch wäre oder das haptische Erlebnis bräuchte – die CD wird nach dem Kauf gerippt und landet dann im Schrank, von wo ich sie nur herausnehme, wenn ich im Booklet etwas nachschauen will. Mein NAS liefert die Musik per DLNA an den TV und somit an die Stereoanlage, ans Küchen- und Badezimmerradio, und an mein Smartphone (auch unterwegs), und zuletzt per SD-Karte auch auf unseren hörbert. Natürlich ist das das (ein bißchen) umständlicher als Streaming mit Spotify, Qobuz &co., hat jedoch für mich praktische Vorteile:

  1. Ich kann meine gekaufte Musik überall spielen, auch offline, auch ohne jedes Mal ein Mobiltelefon koppeln zu müssen.
  2. Ich verliere meine Sammlung nicht, wenn ein Streamingdienst pleite geht oder sein Geschäftsmodell ändert.
  3. Die meisten Alben sind auf CD billiger im Vergleich zum Download. Vor allem bei älteren Alben, die es für ein paar Euro gebraucht bei Medimops & co. gibt, ist der Unterschied riesig!
  4. Das Booklet gibt es nur bei wenigen Alben zum Download dazu, auf Streamingdiensten eigentlich überhaupt nicht.
  5. Ich kann von Freunden oder aus der Bücherei geliehene CDs (z.B. Hörspiele für Kinder) auf mein NAS kopieren und dauerhaft anhören. (Ja, das ist legal, da es sich um sogenannte Privatkopien handelt.) Im Gegenzug kann ich an meine Freunde CDs verleihen.
  6. Ich habe meine Musik in »CD-Qualität«. Das heißt vor allem, daß die Lautstärke so ist, wie sie der Toningenieur haben wollte. Bei Downloaddiensten habe ich da schon unschöne Überraschungen erlebt, bis hin zu übersteuerten Dateien (hier ein Beispiel, man hört es sogar im kostenlosen Ausschnitt des Eingangschors). Ich nutze für das Archivieren zwar das verlustfreie FLAC-Format, weiß aber, daß ich in einem Blindtest wahrscheinlich den Unterschied zu einem ordentlich umgewandelten verlustbehafteten Format nicht raushören würde. (Dasselbe gilt übrigens auch in die andere Richtung für 24 Bit/192 kHz.)

Bei Filmen und Serien ist die Situation anders: Man bekommt diese nicht legal von BluRay/DVD auf die Festplatte. Ich schaue jedoch Filme und Serien nie auf dem Smartphone oder Tablet, sondern nur auf dem Wohnzimmer-TV. Weiterhin kommt es bei Filmen und Serien viel häufiger als bei Musik vor, daß ich etwas nur einmal anschaue und nie wieder. Daher haben wir ein Netflix-Abo und leihen gelegentlich einen Film bei Amazon. Gekaufte Filme oder Serien bei Streaminganbietern finde ich jedoch zu teuer dafür, daß man keine Garantie hat, daß man die Filme auch noch in zehn Jahren anschauen können wird. Daher bin ich bei meinen Lieblingsfilmen und -serien und bei allen Kinderfilmen auch dazu übergegangen, mir wieder BluRays oder sogar DVDs zu kaufen. Sogar neue Serien kaufe ich mir manchmal auf BluRay, wenn es sie bei Netflix und Amazon nicht gibt, auch wenn man dann länger warten muß (Beispiel: Star Trek – Strange New Worlds). Klassiker findet man auch günstig gebraucht – für ein Jahr Mitgliedschaft bei Disney+ kann ich mir 20 Disney-Filme auf BluRay kaufen. Beim kleinen Maulwurf war die DVD-Box (10 € neu als Import aus Tschechien) sogar die einzige Möglichkeit, die Folgen im originalen Format 4:3 zu bekommen, da dieser auf allen Streamingdiensten und sogar in der ARD-Mediathek nur beschnitten auf 16:9 läuft, wobei oben und unten ein Viertel des Bilds fehlt.

Ergonomische Tastatur

Generell würde ich gerne mit einer geteilten Tastatur arbeiten. Leider ist es schwierig, eine zu finden, die meinen Anforderungen entspricht:

  1. Kabelgebunden.
  2. Volles 104-Tasten-Layout mit Ziffernblock.
  3. Keine »kreativen« Layout-Veränderungen bei den Navigationstasten (also Cursortasten und Bild↑/Bild↓ usw.).
  4. F-Tasten in voller Höhe.
  5. Multimedia-Tasten für Laut/Leise/Play/Stop usw.

Ich hatte vor 20 Jahren eine gute Tastatur von Chicony, die die Anforderungen 1–4 erfüllte, aber leider nur einen DIN-Anschluß hatte. Daher habe ich die leider irgendwann entsorgt. Ich hatte kurzzeitig ein Microsoft Natural Multimedia Keyboard, aber da gefiel mir das Anschlagsgefühl überhaupt nicht, und auch sonst war die Qualität nicht gut. Die meisten Hersteller hatten bei ihren ergonomischen Tastaturen das Layout der Pfeil- und Navigationstasten verändert und die F-Tasten wie auf einem Laptop verkleinert. Die teureren Spezialtastaturen von Matias, Kinesis usw. haben zum Teil ein gänzlich anderes Layout und keine 104 Tasten. Da ich mich nicht dazu aufraffen konnte, mir eine eigene Tastatur zu bauen, tippe ich nun seit gut 15 Jahren auf einem Lenovo Enhanced Performance Gen. 1 für 30 €, das nicht besonders ergonomisch ist, aber sonst alle Anforderungen erfüllt.

Jetzt habe ich mir allerdings ein Periboard-535 gekauft. Perixx hatte ich bisher eher als Hersteller von günstigeren Tastaturen wahrgenommen, und die bisherigen Modelle wie das 612 erfüllten vor allem Punkt 3 meiner Liste nicht. Das 535 erfüllt jedoch alle meine Anforderungen und kann sogar mit drei Schaltertypen (»rot«/»blau«/»braun«) konfiguriert werden. Es hat auch vom Betriebssytem unabhängig programmierbare Tasten, was mir als Linux-Benutzer zugute kommen würde, wenn ich das Feature mal nutzen will. Außerdem ist es mit 99 € nicht übertrieben teuer wie manche Spezialtastaturen. Die Multimedia-Tasten sind zwar nur über Fn erreichbar, aber das ist auch der einzige Nachteil, der mir bisher aufgefallen ist.

Update 24. 7. 2023: Ich habe die Tastatur jetzt über vier Monate im Einsatz und bin sehr zufrieden damit. Zu Hause verwende ich die Version mit »braunen« Schaltern, da die nicht so laut sind, und an der Uni (Einzelbüro!) die »blauen«. Das Tippgefühl der blauen Schalter finde ich besser, dafür sind sie recht laut (»clicky«). Weiterhin finde ich die negative Neigung in der höchsten Stufe am angenehmsten für längeres Arbeiten.

Broschüre über Mosbach-Waldstadt

Diese Broschüre über den Ortsteil Mosbach-Waldstadt, in dem ich groß geworden bin, habe ich bei uns zuhause gefunden. Sie stammt aus dem Jahr 1983, als die Waldstadt ungefähr 20 Jahre alt wurde.

Die Waldstadt war ein Demonstrativ-Bauvorhaben der 60er Jahre und wurde nach dem Vorbild der Karlsruher Waldstadt als reine Wohnsiedlung im Wald oberhalb von Mosbach erbaut.

Interessant aus heutiger Sicht sind einige Planungen, die nie umgesetzt wurden: Auf Seite 7 wird von dem “Provisorium” der Zufahrtsstraße zur B 27 gesprochen; dieses Provisorium existiert heute noch, inklusive des letzten Bahnüberganges auf Mosbacher Stadtgebiet. Ich kann mich erinnern, daß bis in die 90er noch Pläne existierten, eine Brücke über Bahngleise und Elz bis zur B 27 zu bauen, die zum Glück nie umgesetzt wurden. Interessant auch der alte, gemauerte Schornstein des Heizkraftwerks auf Seite 19, bei dessen Sprengung Anfang der 90er ich dabei war. Traurig stimmen muß einen allerdings der Artikel “Die Waldstadt lebt” (Seite 21), denn das abgebildete Gemeindehaus steht nicht mehr (Siehe RNZ vom 25.01.2017). Über den schleichenden Verfall in der Waldstadt hatte ich ja 2011 schon ein paar Fotos hier hochgeladen.

Hier also die Broschüre zum Download; die PDF-Datei ist ca. 50 MB groß.

Tablet als Notenmappe

(Update: 11.01.2021)

Seit Anfang 2015 benutze ich keine Papiernoten mehr, sondern habe mir ein Tablet gekauft, das ich seither als Notenmappe verwende. Nach vielen Jahren im Konzerteinsatz muß ich sagen, daß ich sehr gut damit zurechtkomme und nicht mehr darauf verzichten möchte.

Anforderungen

Für mich waren zwei Faktoren wichtig, die so ein Tablet erfüllen muß: Erstens sollte die Displaygröße annähernd DIN A4 sein. Ich hatte bei Kollegen schon gesehen, wie sie Noten auf einem 10-Zoll-Tablet verwendeten; das wäre mir aber zu klein. Zweitens sollte man sinnvoll Notizen mit einem echten Digitizer-Stift machen können.

Neben diesen Muß-Bedingungen ist natürlich noch das Gewicht interessant, denn schließlich muß man das Tablet ja im Konzert eine recht lange Zeit vor sich halten. Und ganz toll wäre es, wenn man kein spiegelndes, sondern ein mattes Display hätte; am besten ein E-Ink-Display, das ohne Hintergrundbeleuchtung auskommt. Dies wäre auch gut für die Akku-Laufzeit.

Geräte-Auswahl

Es gibt leider nicht viele Geräte, die die Anforderungen erfüllen. Das iPad Pro ist in dieser Disziplin sicher der Platzhirsch und war lange auch ohne echte Konkurrenz. Wenn man (so wie ich) aber nicht im Apple-Universum, sondern mit Android unterwegs ist, hat man dennoch nicht viele Möglichkeiten. Ich benutze noch ein Samsung Galaxy NotePro 12.2 aus dem Jahr 2014, das aber schon lange nicht mehr hergestellt wird.

Das Galaxy Note Pro 12.2Das Tablet verrichtet seit 2015 klaglos seinen Dienst. Die Akkulaufzeit ist erstaunlicherweise auch nach vielen Jahren noch sehr gut; mit deaktiviertem WLAN ist ein ganzer Probentag locker drin. Ich habe nur die WLAN-Version ohne Mobilfunkmodul. Falls ich unterwegs mit dem Gerät ins Internet muß, verwende ich Tethering zu meinem Mobiltelefon. Im Jahr 2020 hat Samsung glücklicherweise einen sehr günstigen Nachfolger herausgebracht, das Galaxy Tab S7 FE. Das gibt es teilweise schon für 399 €. Wenn mein NotePro heute kaputt ginge, würde ich es wahrscheinlich durch dieses Modell ersetzen.

Prinzipiell wäre ein Gerät mit E-Ink-Display ideal, jedoch habe ich noch keins der mittlerweile erhältlichen Geräte ausprobiert. Von den Eckdaten würden die E-Ink-Tablets von Onyx mit Android am besten passen, aber die sind schlecht erhältlich, kosten um die 800 € und sind natürlich hauptsächlich als Lesegerät einsetzbar, nicht so gut für Internet-Browsen, Videos und Spiele. Da die Akkulaufzeit selbst mit meinem Uralt-Samstung kein Problem ist, bliebe einzig das entspiegelte Display und die bessere Lesbarkeit im Freien, die für ein E-Ink-Gerät sprächen ­– für mich überwiegen aber momentan noch die Nachteile.

Software

Ich verwende MobileSheetsPro. Die App bietet eigentlich alles, was man braucht: Notendatenbank mit Sortierung nach Komponisten, Sammlungen und Werken; Stiftunterstützung für gezeichnete Notizen, Textannotationen und musikalische Symbole; Erstellung von Setlisten für Auftritte; Einbindung von Aufnahmen als MP3 (praktisch zum Üben!).

Man muß sagen, daß sich die Entwickler echt etwas bei der App gedacht haben. Vor allem praktisch finde ich die Einstellung von Zoomstufen pro Stück, mit denen man weiße Ränder von Seiten entfernen kann und somit die maximale Fläche für die Noten verwenden kann. Toll ist auch der “Companion”, eine Windows-Anwendung, mit der man seine Notendatenbank per WLAN auf dem Tablet bearbeiten kann. Man kann Backups seiner Datenbank anlegen und sie so leicht sichern bzw. auf andere Geräte übertragen. Für Instrumentalisten ist sicher auch die Unterstützung von Bluetooth-Fußpedalen interessant. Für etwas mehr als 10 € bekommt man eine stabile und durchdachte Anwendung, die zwar nicht besonders schick ist und an ein paar Stellen etwas besser bedienbar sein könnte, aber zuverlässig ihren Dienst tut. Ich habe momentan ca. 1.000 Stücke in dieser App gespeichert.

Erfahrungen

Bisher habe ich schon mehrere Probenwochenenden und Konzerte mit dem Tablet bestritten. Die Vorteile überwiegen für mich klar:

  1. Man muß nicht mehr so viele Papier mit sich herumschleppen.
  2. Man kann seine Konzerprogramme schon weit im Voraus sortieren und muß nicht vor den Konzerten die Notenmappe zusammenstellen. Das ist vor allem praktisch, wenn man dasselbe Stück in mehreren Chören oder Programmen singt.
  3. Man hat immer alle seine Noten dabei und kann kein Stück zu Hause vergessen.
  4. Man kann Stücke (soweit verfügbar) in der Probe aus dem Internet laden, wenn man es noch nicht hat.
  5. Man kann seine Notizen leichter mit Kollegen teilen und sie rückstandsfrei ändern oder entfernen.

Nachteile gibt es natürlich auch:

  1. Viele Noten bekommt man legal nicht aufs Tablet. Aus Scans zu singen ist rechtlich genauso unzulässig wie aus Kopien zu singen.
  2. Man muß dafür sorgen, daß das Tablet immer aufgeladen ist, damit man ein Probenwochenende mit Konzerten durchsteht. Mit ausgeschaltetem WLAN und mit heruntergeregelter Beleuchtung geht das aber problemlos.
  3. Wenn man es nicht gerade mit einer Matthäus-Passion vergleicht, ist das Tablet meist etwas schwerer als Papiernoten.
  4. Man braucht die Noten digital. Viele Chöre haben heute zwar eine Cloud mit den Stücken im PDF-Format, aber vor allem bei großen Oratorien macht sich niemand die Mühe, die einzuscannen. Daher bringt das Tablet außer Gewichtsvorteil bei großen, einzelnen Werken nicht viel, da man eh keine Noten sortieren und Einheften müßte.

Insgesamt gesehen kann man sich also überlegen, ob man auf ein Tablet umsteigt. Wer wie ich in vielen Chören mitsingt und oft Programme mit 15-20 einzelnen, kleinen Stücken hat, wird aber die Vorteile des Tablets schnell zu schätzen lernen.

Einen Nachteil möchte ich noch ganz zum Schluß erwähnen: Ich habe zwar eine schwarze Lederhülle, mit der das Tablet fast aussieht wie eine Notenmappe, aber man sieht den Unterschied als Zuschauer doch. Daher sollte man aufpassen, daß man als Tablet-Sänger nicht die Aufmerksamkeit der Zuschauer auf sich zieht, vor allem, wenn man als einziger keine Papiernoten hat. Unfreiwillig komisch kann das vor allem dann werden, wenn man vergißt, die Helligkeit runterzuregeln, wie ich bei meinem ersten Konzert mit Tablet, siehe Bild…

leuchte-tablet